Stadthundprofi - Rudelinformation
Information aus dem Schreiben der MA 60 (Veterinäramt Wien) von 5. Mai 2011 an mich.
Nach Vorlage meiner Ausbildungsbescheinigungen, und darauf hin erfolgter Durchsicht meiner Unterlagen und Zertifikate wie auch die Tatsache, dass gegen mich keine rechtskräftige Verurteilung wegen tierquälerischen Verhalten vorliegt, sowie entsprechenden Recherchen der Behörde, davon ausgegangen wird, dass ich über die erforderliche Sachkunde gemäß Anlage 1 Punkt 1.6 der 2. Tierhaltungsverordnung BGBL. II Nr. 486/2004 idgF verfüge, und zur Ausbildung fremder Hunde berechtigt bin.
Diese offizielle Anerkennung, soll meinen Kundinnen und Kunden Sicherheit sowie Aufschluss bieten, dass Ihr Hund und Sie in guten Händen sind.
Selbstverständlich bilde ich mich laufend weiter, für meine Hündin, für mich, für Ihren Hund, und auch für Sie.
Karl C. WOLFRAM